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Einheitlicher Blutspendeausweis
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Fragen und Antworten

Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen zum neuen Blutspendeausweis zusammengestellt.
Die Antworten erscheinen bei Klick auf die jeweilige Frage.

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Allgemeine Fragen:
Warum gibt es überhaupt einen neuen Blutspendeausweis in Form einer Scheckkarte mit einem integrierten Speicherchip?

Unsere Spendern/innen werden immer mobiler und nutzen die Gelegenheit eines Urlaubs dazu, an einem anderen Ort beim Roten Kreuz Blut zu spenden. Jedes mal musste dann ein neuer Spendeausweis ausgestellt werden, weil die EDV-Systeme der Blutspendedienste untereinander die Spenderdokumente nicht verarbeiten konnten. Unverständnis und Verunsicherungen unserer Spender/innen sollen durch die Erfassung der Spendedaten auf dem Chip zukünftig vermieden werden. Der neue Ausweis ist mit dem integrierten Speicherchip in der Lage, Blutspenden bei allen sechs DRK-Blutspendediensten in Deutschland zu verwalten. Der Schlüssel dazu ist der RFID-Chip mit der Möglichkeit, die notwendigen einheitlichen Spendernummern verwalten zu können.

 
 
Was ist ein RFID-Chip?

Die Abkürzung RFID basiert auf dem englischen Begriff „radio-frequency identification“. Dies lässt sich ins Deutsche übersetzen mit „Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen“. RFID ermöglicht die automatische Identifizierung einer Person und erleichtert damit erheblich die Erfassung von Daten.

 
 
Wie/Wo bekomme ich den neuen Blutspendeausweis?

Den neuen Blutspendeausweis erhalten Sie nach Ihrer nächsten Blutspende per Post zugestellt. Die Blutspendedienste des Roten Kreuzes stellen jedoch nicht alle gleichzeitig um, weil in den EDV-Systemen der DRK-Blutspendedienste noch entsprechende Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Die Umstellungsdaten:  
01. Januar 2012 Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen
02. April 2012 Bayern
15. Juni 2012 Mecklenburg-Vorpommern
08. Dezember 2012 Hamburg und Schleswig-Holstein
01. April 2014 Baden-Württemberg und Hessen
im 4. Quartal 2014 Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
 
 
Was passiert mit meinem alten Blutspendeausweis?

Der alte Spendeausweis ist Ihr Eigentum. Sie können ihn behalten.

 
 
Behält mein alter Blutspendeausweis seine Gültigkeit?

Ja, auch über die Umstellung hinaus behält Ihr alter Blutspendeausweis seine Gültigkeit. Der Vorteil des neuen Spendeausweises ermöglicht eine komfortablere Anmeldung bei den DRK- Blutspendediensten in allen Bundesländern.

 
 
Kann ich den neuen Blutspendeausweis auch ohne erneute Blutspende anfordern?

Nein, das wird in der ersten Phase der Umstellung aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein. Die DRK-Blutspendedienste streben mit diesem Projekt ein ehrgeiziges Ziel an. In kürzester Zeit werden alle aktiven Blutspender beim Deutschen Roten Kreuz einen neuen Spendeausweis bekommen können. Deshalb konzentrieren wir uns im ersten Jahr der Umstellung ausschließlich auf die aktiven Blutspender/innen, die nach ihrer ersten Spende ab dem Umstellungsdatum einen neuen Spendeausweis erhalten.

 
 
Kann ich zukünftig nur noch mit dem neuen Blutspendeausweis an Blutspendeterminen teilnehmen?

Nein, die alten Blutspendeausweise des DRK behalten ihre Gültigkeit. Sie werden aber nicht den Komfort bieten können, wie er mit dem neuen Spendeausweis möglich ist, wenn ein Spendewilliger in verschiedenen Regionen in Deutschland Blut beim Roten Kreuz spenden will.

 
 
Kann ich auch ohne Blutspendeausweis Blut spenden?

Ja, eine Blutspende ist – wie auch bisher – möglich, wenn Sie noch keinen Blutspendeausweis besitzen, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für eine Blutspende erfüllt sind und ein Personalausweis vorgelegt wird. Falls der Spendeausweis verloren gegangen ist, sollte Sie dies bei der Anmeldung gesagt werden. Die EDV-Systeme der DRK-Blutspendedienste gestatten eine Suche in der Spenderdatei und wir können im Allgemeinen den Spender in der Datei finden, auch wenn er keinen Ausweis vorlegen kann.

 
 
Was kostet der neue Blutspendeausweis, welche Kosten fallen an, wenn ich den Ausweis verliere?

Der neue einheitliche Spendeausweis ist ebenso kostenfrei wie der bisherige.

 
 
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis verliere oder er gestohlen wird?

Die Vorgehensweise ist identisch mit der bisherigen. Sie melden sich bei Ihrem regionalen DRK-Blutspendedienst, der für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort wird man prüfen können, ob Sie bereits eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung abgegeben haben. Wenn ja, kann man Ihnen einen neuen Spendeausweis ausstellen. Sollte keine entsprechende Erklärung vorliegen erhalten Sie zunächst einen alten Spendeausweis, den Sie dann anlässlich Ihrer nächsten Spende umtauschen können.

 
 
Was tue ich bei Namensänderung oder Umzug?

Wie bisher auch melden Sie diese Änderungen bei Ihrem zuständigen DRK-Blutspendedienst oder bei der Anmeldung vor Ihrer nächsten Blutspende. Bei einer Adressänderung wird dies eingetragen und auf dem RFID-Chip des Spendeausweises geändert. Bei einer Namensänderung muss ein neuer Spendeausweis ausgestellt werden, der Ihnen dann etwa drei bis vier Wochen nach der Spende per Post zugeschickt wird.

 
 
Wie unterscheiden sich die neuen Blutspendeausweise?

Es gibt vier verschiedene „Gesichter“, die auch ein wenig die Spenderkarriere des Ausweisinhabers unterstreichen. Für Erstspender gibt es einen Ausweis in den Rotkreuzfarben Rot-Weiß-Schwarz. Ab der 25. Blutspende stellen wir einen Ausweis in Bronze aus. Silbern ist die Farbe des Ausweises ab der 50. Spende und die „Goldkarte“ wird ab der 100. Spende ausgegeben. Ansonsten sind alle Spendeausweise identisch in den Angaben, die auf dem Ausweis aufgedruckt und oder auf dem RFID-Chip gespeichert sind.

 
 
Was muss ich tun, wenn ich in das Gebiet eines anderen DRK-Blutspendedienstes verziehe?

Wenn Sie schon einen neuen einheitlichen Spendeausweis im Scheckkartenformat besitzen, melden Sie sich einfach bei dem nächsten Blutspendetermin an Ihrem neuen Wohnort an. Dort wird die Adressänderung vermerkt. Die Adressdaten sind nur noch auf dem Chip gespeichert und werden nicht mehr in Klarschrift auf die Karte gedruckt. Dadurch ist eine Änderung der Adresse jederzeit ohne Neuausstellung der Karte möglich.

Sie können auch den an Ihrem alten Wohnort zuständigen Blutspendedienst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail benachrichtigen. Ihre geänderten Adressdaten werden dann aufgenommen und bei Vorlage des Ausweises anlässlich Ihrer nächsten Blutspende automatisch geändert.
 
 
Wer hat den neuen Blutspendeausweis entwickelt?

Eine Arbeitsgruppe aus Experten aller DRK-Blutspendedienste unter Hinzuziehung von externen Beratern und Datenschutz-Fachleuten hat den einheitlichen Spendeausweis entwickelt.

 
 
Was sind die Vorteile gegenüber dem alten Ausweis?

Mit dem neuen einheitlichen Spendeausweis mit integriertem RFID-Chip nutzen wir ein modernes EDV-gestütztes Medium. Die Nutzung wird zu einer Vereinheitlichung der Anmeldeprozesse führen und gestattet eine bessere Kontrolle der Spendeabstände. Die Einhaltung dieser zeitlichen Abstände liegt im gesundheitlichen Interesse der Spender/innen und ist den Blutspendediensten vom Gesetzgeber aufgegeben.

Durch die Chip-Technologie verringert sich der Verwaltungsaufwand der DRK-Blutspendedienste. Gleichzeitig wird eine Vereinfachung bei Datenänderungen umgesetzt.
 
 
Wann erfolgt die Einführung?
Die Einführungsdaten:  
01. Januar 2012 Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen
02. April 2012 Bayern
15. Juni 2012 Mecklenburg-Vorpommern
08. Dezember 2012 Hamburg und Schleswig-Holstein
01. April 2014 Baden-Württemberg und Hessen
im 4. Quartal 2014 Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
 
 
Warum erfolgt die Einführung schrittweise?

Die Ausgabe von ca. 1.7 Mio. Blutspendeausweisen in Deutschland kann nicht zu einem gemeinsamen Datum erfolgen. Jeder DRK-Blutspendedienst muss für die Umstellung nicht unerhebliche EDV-technische und organisatorische Vorarbeiten erledigen. Deshalb werden die sechs DRK-Blutspendedienste zu unterschiedlichen Zeiten mit der Umstellung beginnen.

 
 
Wer erhält den neuen Blutspendeausweis?

Jeder Blutspender, der nach dem Umstellungsdatum in seinem Bundesland einen DRK-Blutspendetermin aufsucht und die für die Ausstellung des neuen einheitlichen Spendeausweises erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung unterschreibt, erhält etwa drei bis vier Wochen nach dem Spendetermin den neuen Spendeausweis per Post.   

 
 
Kann während der Umstellungsphase schon in allen Bundesländern der neue Spendeausweis verwendet werden?

Ja, alle DRK-Blutspendedienste können ab Mitte Februar 2012 den neuen Spendeausweis bei der Anmeldung berücksichtigen.

 
 
Was muss ich an der Anmeldung beachten?

Zunächst meldet sich der Blutspender wie bisher unter Vorlage seines alten Blutspendeausweises an. Die Erfassung der Daten erfolgt ebenfalls so wie der Spendewillige es bisher kennt.

Zusätzlich muss eine Einwilligungserklärung vom Spendewilligen unterschrieben werden. Nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften ist dies unumgänglich für die Erstellung des neuen Ausweises, da dieser neben den in Klarschrift lesbaren Angaben zur Person des Spenders auch elektronisch gespeicherte Daten enthält. Diese Einwilligungserklärung wird in der Spenderdatei dokumentiert.

Wenn ein Spendewilliger diese Erklärung nicht unterschreiben will, kann er trotzdem Blut spenden! Wir können diesem Spender aber keinen neuen Ausweis ausstellen. Der Spender behält den bisherigen Papier-Ausweis und kann damit auch zukünftig Blut spenden.

Zukünftig wird die Anmeldestation mit einem zusätzlichen Karten-Lesegerät ausgestattet sein, auf das die Ausweiskarte nur aufgelegt wird. Die Daten werden von diesem Gerät aus dem RFID-Chip ausgelesen. Die Empfindlichkeit dieser Geräte ist so ausgelegt, dass mit einem Abstand von mehr als 20 cm ein Auslesen der Kartendaten nicht mehr möglich ist. Außerdem sind die Daten auf dem RFID-Chip des Spendeausweises verschlüsselt und können nur von den Lesegeräten der DRK-Blutspendedienste gelesen werden.

 
 
Wie erhalten die Spender den neuen Blutspendeausweis?

Der neue einheitliche Spendeausweis wird dem Blutspender per Briefpost zugeschickt. Der Postversand erfolgt etwa drei bis vier Wochen nach der Blutspende.

 
 
Was passiert mit den alten Blutspendeausweisen?

Die alten Spendeausweise sind Eigentum der Blutspender. Jeder Spender kann diese behalten. Wir bitten unsere Spender/innen, zukünftig nur noch den neuen Ausweis bei der Spenderanmeldung vorzulegen.

 
 
Behält der alte (gelbe) Blutspendeausweis seine Gültigkeit?

Ja, sofern aber ein neuer Spendeausweis ausgestellt worden ist, bitten wir zukünftig nur noch diesen zu nutzen. Wenn sich ein Spender gegen den einheitlichen Blutspendeausweis ausgesprochen hat, kann er weiterhin mit seinem alten Papierausweis zur Blutspende kommen.

 
 
Werden die alten Spenderpässe eingezogen?

Nein.
Siehe dazu auch unter: "Was passiert mit den alten Blutspendeausweisen?".

 
 
Kann ein Spender seinen neuen Blutspendeausweis auch ohne erneute Blutspende anfordern?

Im ersten Jahr nach der Umstellung wird dies leider aus Kapazitätsgründen in den Dokumentationsabteilungen der DRK-Blutspendedienst nicht möglich sein.
Siehe dazu auch unter: "Was muss ich an der Anmeldung beachten?".

 
 
Fragenkatalog Blutspendeausweis (technisch):
Wie sollte die Karte aufbewahrt werden?

Ihr neuer Blutspendeausweis ist am besten in der mitgelieferten Schutzhülle aufgehoben. Bitte schützen Sie die Karte vor intensiver Sonneneinstrahlung und extremen Temperaturen von über 50 °C (dies kann im Sommer z. B. schnell in einem abgeschlossenen Auto erreicht werden) und weniger als -35 °C.
Keinesfalls darf die Karte als Eiskratzer oder Flaschenöffner usw. verwendet werden um entsprechende Beschädigungen des Karteninnenlebens zu vermeiden.
Die Karte soll sich auch nach Möglichkeit nicht immer in Geldbörse oder Gesäßtasche befinden, da eine dauerhafte Biegung die Lebenszeit der Karte verkürzt.
Die Karte sollte nicht mutwillig zerkratzt werden und sollte keinen chemischen Einflüssen (z. B. Lösungsmittel) ausgesetzt sein.

 
 
Wird die Karte von anderen Karten wie Debit- oder Kreditkarten, Zugangskarten usw. beeinflusst?

Verschiedene Karten werden  unabhängig voneinander erkannt. Typischerweise sind die verschiedenen Applikationen und Karten durch eigene Schlüssel geschützt.
Wenn mehrere Karten dicht beieinander liegen, kann dies die Lesefähigkeit verringern. Legen Sie Ihre Karten am besten einzeln auf den Kartenleser, um dies zu verhindern.

 
 
Wie sicher ist der Chip?

Der verwendete MIFARE DESFire EV1 entspricht dem neusten Stand der Technik. Er ist nach dem wissenschaftlich geprüften und verifizierten Kryptoverfahren AES-128 verschlüsselt und nach Common Criteria (einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren zur Sicherheit von Identifikationsprodukten) mit der Stufe EAL 4+ zertifiziert, einer Voraussetzung welche z. B. auch Produkte für Ausweisdokumente wie Reisepässe erfüllen müssen. Zusätzlich ermöglicht er Implementierungen, welche den Datenschutz unterstützen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Common Criteria

 
 
Wurde der Chip bereits gehackt? (Nach einem Artikel von Heise ist der MIFARE Chip geknackt. Ist der Chip, welchen wir für die Ausweise einsetzen werden, davon betroffen?)

Dieser Artikel bezieht sich auf einen alten IC (Chip), welcher bereits nicht mehr angeboten wird. Wie in jeder neuen Technologie entwickeln sich Produkte weiter und werden mit jeder Stufe sicherer. Der Blutspendeausweis benutzt den deutlich sichereren und zertifizierten MIFARE DESFire EV1 der Firma NXP. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung sind Ihre persönlichen Daten optimal geschützt.
Zum Artikel

 
 
Kann der Ausweis mit jedem kontaktlosen Lesegerät gelesen werden?

Die Chipseriennummer kann mit Standardkompatiblen Lesern (z. B. für PCs) ausgelesen werden, um sich damit z. B. auf der Website des DRK an zu melden. Persönliche Daten können jedoch nur mit den Lesegeräten der DRK-BSD gelesen und entschlüsselt werden. Ohne den Besitz der dafür nötigen Sicherheitsmodule und ohne das Wissen der für die Verwendung der Sicherheitsmodule notwendigen Schlüssel ist ein Auslesen der Ausweise nicht möglich. Lediglich die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes sind im Besitz und Wissen der notwendigen Sicherheitsmodule und Schlüssel.

 
 
Welche Schutzmöglichkeiten gegen das unbemerkte Auslesen gibt es?

Ihr neuer Blutspendeausweis wurde durch moderne Verschlüsselung und Authentifizierung geschützt und kann nur von berechtigten DRK-Blutspendediensten ausgelesen und entschlüsselt werden.
Beim Auslesen des Ausweises muss sich zudem die Karte recht nah am Lesegerät befinden (bis max. 15 cm), womit zusätzlich jegliches Auslesen selbst der Chipseriennummer aus der Entfernung verhindert wird.

 
 
Ist es möglich, dass Chipdaten von anderen Lesegeräten gelesen oder beschrieben bzw. geändert werden können?

Mit Lesegeräten, die nicht vom DRK-BSD sind, können die gespeicherten Daten des neuen Blutspendeausweises nicht aus dem Chip ausgelesen werden. Ein Auslesen oder Ändern der Chipdaten ist nur mit dem Besitz der dafür nötigen Sicherheitsmodule und mit dem Wissen der für die Verwendung der Sicherheitsmodule notwendigen Schlüssel möglich. Lediglich die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes sind im Besitz und Wissen der notwendigen Sicherheitsmodule und Schlüssel.

 
 
Kann ich selbst meine Daten zu Hause auslesen und wenn ja, auch selbst ändern, wenn ich zum Beispiel umgezogen bin?

Nein. Das können nur die DRK-Blutspendedienste vor Ort durchführen (wenn die regionale Einführung bereits vollzogen wurde).

 
 
Kann der Blutspendedienst bei der Spende dem Spender zeigen welche Daten sich auf dem Chip befinden?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. In diesem Zug kann der Spender auch einen Ausdruck seiner Daten beantragen, der ihm im Anschluss an den Spendetermin zugestellt wird.
Während der Einführungsphase ist der Ausweis schon in jeder Region nutzbar, allerdings kann eine Einsicht und die Beantragung der Zusendung der gespeicherten Daten regional erst ab dem jeweils aufgeführten Termin gewährleistet werden.

01. Januar 2012 Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen
02. April 2012 Bayern
15. Juni 2012 Mecklenburg-Vorpommern
08. Dezember 2012 Hamburg und Schleswig-Holstein
01. April 2014 Baden-Württemberg und Hessen
im 4. Quartal 2014 Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
 
 
Was passiert wenn ich den Ausweis verliere?

Bitte den Verlust des Spendeausweises beim zuständigen DRK-Blutspendedienst melden, so dass ein neuer Ausweis ausgestellt wird. Der alte Ausweis verliert, sobald ein neuer ausgestellt wird, sofort seine Gültigkeit. 
Meldung per E-Mail über www.drk-blutspende.de/kontakt

 
 
Welche Daten sind auf dem Chip des neuen Spendeausweises gespeichert? Bzw. welche weiteren Daten im Vergleich zum alten Ausweis sind enthalten?

Sichtbar auf der Karte des neuen Spendeausweises aufgedruckt werden wie bisher üblich Name, Vorname, Geburtsdatum (ggf. Titel und Namenszusätze), die Blutgruppe mit Rhesusfaktor und die Blutgruppenmerkmale. In Klarschrift und als Barcode ist ebenfalls die Spendernummer des ausstellenden DRK-Blutspendedienstes aufgedruckt. Auf der Rückseite der Karte befindet sich das Unterschriftsfeld und in Klarschrift die erreichte Spendezahl bei Ausstellung der Ausweiskarte. Später folgende Spenden werden nur auf dem RFID-Chip gespeichert.

 
 
Wird mein Foto auf dem Ausweis gespeichert?

Nein. Ein Foto und auch andere biometrische Daten werden nicht auf dem Ausweis gespeichert. Über die spätere Erfassung von Fotodaten ist derzeit noch nicht entschieden worden. In der Startphase wird dies nicht realisiert.

 
 
Muss ich meinen Blutspendeausweis bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen?

Siehe oben Frage 10; Bitte den Verlust des Spendeausweises beim zuständigen DRK-Blutspendedienst melden, so dass ein neuer Ausweis ausgestellt wird. Der alte Ausweis verliert, sobald ein neuer ausgestellt wird, sofort seine Gültigkeit.
Meldung per E-Mail über www.drk-blutspende.de/kontakt

 
 
Wann und aus welchen Gründen wird die Karte erneuert?

Aus folgenden Gründen kann eine Erneuerung/Austausch der Karte notwendig werden:

  • Bei dem Erreichen der auf den Karten aufgedruckten Ehrungsstufen „25+“, „50+“ oder „100+“.
  • Bei Änderung eines Datums, dessen Änderung vor Ort nicht durchgeführt werden kann, da es sich in der Regel relativ selten ändert wie bspw. der vorangestellte Titel, der Namenszusatz, der Name und der Geburtsname – bei Hochzeit bspw., das Geschlecht oder die Blutformel.
  • Bei einem Defekt der Karte oder des Chips.
 
 
Ehrenamt / Mitarbeiter des Blutspendedienstes:
Was mache ich, wenn ein Spender in das Gebiet eines anderen DRK-Blutspendedienstes verzieht bzw. aus dem Gebiet eines anderen DRK-Blutspendedienstes zu meinem Termin erscheint?

Bei der Anmeldung gehen Sie genau so vor, wie üblich. Die neuen Spendeausweise lassen sich mit einem Barcodeleser und über das neue Kartenlesegerät einlesen. Mit dem neuen Ausweis kann der Spender bundesweit spenden. Es muss eine neue Datenschutzerklärung ausgefüllt werden.

 
 
Wenn unser DRK-Blutspendedienst erst zu einem späteren Zeitpunkt auf die neuen Spendeausweise umstellt, muss ich einem Spender aus einem anderen Bundesland dann einen alten Pass ausstellen?

Wenn der Spender bereits einen neuen einheitlichen Spendeausweis im Format einer Scheckkarte besitzt, kann die Spende mit Hilfe dieses Ausweises registriert werden. Alle Spendeteams der DRK-Blutspendedienste werden ab Mitte Februar 2012, wenn erstmalig neue Spendeausweise auf einem Spendetermin vorgelegt werden können, über die erforderlichen Lese- und Schreibegeräte verfügen, um die neuen Ausweise einlesen und die aktuelle Spende auf der Ausweiskarte speichern zu können.

 
 

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